Jägerprüfung
Der Kreis Soest ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.
Personen, die jagen möchten, müssen einen gültigen Jadgschein besitzen. Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus
einem schriftlichen Teil
einer Schießprüfung und
einem mündlich-praktischen Teil besteht.
Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung, die vor einer Prüfungskommission abgelegt wird.
An der Prüfung können Personen teilnehmen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Soest haben und mindestens fünfzehn Jahre alt sind. Sie findet jährlich im April/Mai statt. Die genauen Termine werden im Januar durch Öffentliche Bekanntmachung im Internetauftritt des Kreises Soest und durch Aushang bekannt gemacht.
Die Zulassung zur Prüfung ist bei der unteren Jagdbehörde spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin zu beantragen.
Kosten:Zulassungsgebühr: 30,00 Euro, Prüfungsgebühr: 220,00 Euro
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
- Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein
- Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinärdienst anerkannten Schulung zur Kundigen Person.