Jagdscheine

Jagdscheine

Der Kreis Soest ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen.

Jagdscheine werden in der Abteilung BürgerService ausgestellt und verlängert.

Wer jagen will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Jagdscheinbewerberin bzw. der Jagdscheinbewerber in der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat.

Jahresjagdschein

Der Jahresjagdschein wird für höchstens 3 Jahre erteilt.

Tagesjagdschein

Außerdem können Sie auch einen Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erhalten.

Jugendjagdschein

Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, können den Jagdschein nur als Jugendjagdschein erhalten. Der Inhaber eines Jugendjagdscheins darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, volljährigen Person, jagen.

Sie können die Erteilung oder Verlängerung persönlich im Kreishaus, Zimmer E 020, beantragen oder die erforderlichen Unterlagen per Post übersenden. Entsprechende Antragsvordrucke werden Ihnen auf schriftliche oder telefonische Anfrage kurzfristig übersandt.

Kosten

Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

Notwendige Unterlagen

Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:

Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:

Den Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheines finden Sie unter Formulare