Jagdscheine

Jagdscheine


Der Kreis Soest ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen.

Jagdscheine werden in der Abteilung BürgerService ausgestellt und verlängert.

Wer jagen will, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Jagdscheinbewerberin bzw. der Jagdscheinbewerber in der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat.

Jahresjagdschein
Der Jahresjagdschein wird für höchstens 3 Jahre erteilt.

Tagesjagdschein
Außerdem können Sie auch einen Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage erhalten.

Jugendjagdschein
Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, können den Jagdschein nur als Jugendjagdschein erhalten. Der Inhaber eines Jugendjagdscheins darf nicht allein, sondern nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen, volljährigen Person, jagen.

Sie können die Erteilung oder Verlängerung persönlich im Kreishaus, Zimmer E 020, beantragen oder die erforderlichen Unterlagen per Post übersenden. Entsprechende Antragsvordrucke werden Ihnen auf schriftliche oder telefonische Anfrage kurzfristig übersandt.

Kosten
Für die Erteilung oder Verlängerung eines Jagd- bzw. Falknerscheines werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben:

  • für ein Jahr: 35 €
  • für zwei Jahre: 50 €
  • für drei Jahre: 65 €
  • Tagesjagdschein/Tagesfalknerjagdschein (auch für Jugendliche): 15 €
  • Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für ein Jahr: 20 €
  • Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für zwei Jahre: 30 €
  • Jugendjagdschein/Falknerjagdschein für drei Jahre: 35 €
  • Jugend-Falknerjagdschein für ein Jahr: 15 €
  • Jugend-Falknerjagdschein für zwei Jahre: 20 €
  • Jugend-Falknerjagdschein für drei Jahre: 25 €


Notwendige Unterlagen
Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheines benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • 1 Lichtbild
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 € bei Sachschäden, 500.000 € bei Personenschäden).


Für die Verlängerung eines Jagdscheines sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Jagdschein
  • Versicherungsnachweis wie oben bereits genannt
  • evtl. ein Foto (bei Neuausstellung).