Prüfung

Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte:
– schriftliche Prüfung
– Schießprüfung
– mündlich / praktische Prüfung

Jungjaeger Ausbildung

Die schriftliche Jägerprüfung findet einmal pro Jahr am letzten Montag im April statt.
Aufgrund der hohen Anforderungen wird jeder Prüfling jeweils an einem Tag nur in einem Prüfungsabschnitt geprüft. Somit beträgt der Prüfungszeitraum drei Tage für jeden Prüfungsteilnehmer. Die Termine der Schießprüfung und der mündlich/praktischen Prüfung finden in den letzten April- und ggfs. in den ersten Maitagen statt.
In der schriftlichen Prüfung sind 100 Fragen aus einem Fragenkatalog im Multiple-Choice-Verfahren zu beantworten. In den vier Fächern müssen je mindestens 14 von 25 Fragen oder insgesamt 70 Fragen (davon mindestens 14 im Fach Wildtierkunde und Naturschutz) richtig beantwortet werden.
Bei der Schießprüfung müssen die Jagdscheinanwärter ihre Schießfertigkeit mit der Büchse (Kugel) und der Flinte (Schrot), sowie den sicheren Umgang mit der Jagdwaffe unter Beweis stellen. Dabei sind folgende Mindestergebnisse festgelegt: Mind. 40 Ringe sitzend aufgelegt auf den Rehbock und mindestens 2 Treffer in den Ringen auf den laufenden Keiler sowie mind. 3 von 10 Tontauben (Trap) müssen getroffen werden.
Nachweis durch die KJS über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe.
Mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung können nicht durch gute Leistungen in den anderen Prüfungsteilen ausgeglichen werden.
Im mündlichen Teil wird der Prüfungskandidat von einer mehrköpfigen Prüfungskommission in allen Unterrichtsfächern geprüft. Hierbei wird dem Fach Waffenkunde und -handhabung ein hoher Stellenwert beigemessen. Fehlerhafte Handhabung und die Verletzung von Sicherheitsaspekten führen unweigerlich zur Beendigung und nicht Bestehen der Prüfung.
Prüflinge, die in Nordrhein-Westfalen die schriftliche Jägerprüfung bestanden haben, aber in der Schiessprüfung und / oder im mündlich, praktischen Abschnitt durchgefallen sind, können die nicht bestandenen Prüfungsabschnitte auf Antrag im August/September wiederholen.

Prüfungskommission
Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Der Prüfungskommission gehört daher neben drei – vier erfahrenen Jägern immer ein Vertreter der Jagdbehörde an.